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   BGH, 12.06.1961 - III ZR 27/60   

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https://dejure.org/1961,2761
BGH, 12.06.1961 - III ZR 27/60 (https://dejure.org/1961,2761)
BGH, Entscheidung vom 12.06.1961 - III ZR 27/60 (https://dejure.org/1961,2761)
BGH, Entscheidung vom 12. Juni 1961 - III ZR 27/60 (https://dejure.org/1961,2761)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • ArgeLandentwicklung

    Ausführungsanordnung; Eigentum; Eigentumsbeschränkung; Nutzung; Nutzungsbeschränkung; Rechtsnatur

    Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß.

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz aus dem Gesichtspunkt der Amtspflichtverletzung - Verzögerung der Erledigung eines Baugenehmigungsgesuchs - Auslegung des § 34 Flurbereinigungsgesetz (FBG) - Vergleich von verschiedenen Ausführungsanordnungen nach dem FBG - Begriff der ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.03.1959 - III ZR 207/57

    Amtspflichten gegenüber Antragsteller

    Auszug aus BGH, 12.06.1961 - III ZR 27/60
    Selbst wenn man die hier interessierende Rechtsfrage im Sinne des Berufungsgerichts beantwortet, so sind doch jedenfalls die Voraussetzungen gegeben, unter denen Beamte bei einer objektiv unrichtigen Beurteilung einer Rechtsfrage von dem Vorwurf eines Verschuldens freigestellt werden müssen (vgl. dazu BGB-RGRK 11. Aufl. § 839 Anm. 47 sowie u.a. die Entscheidung des Senats in BGHZ 30, 19, 22) [BGH 23.03.1959 - III ZR 207/57].
  • BGH, 21.12.1959 - III ZR 138/58

    Rechtsnatur des Rechtskraftzeugnisses

    Auszug aus BGH, 12.06.1961 - III ZR 27/60
    Bei der Prüfung des Verhaltens der Beamten unter dem Gesichtspunkt der hier interessierenden Amtspflichtverletzung wird es u.a. zu beachten haben, daß alle Beamten Helfer des Staatsbürgers zu sein und ihm nach Kräften zur Erreichung dessen, was das Gesetz ihm zubilligt, beizustehen haben (vgl. u.a. die Entscheidungen des Senats in LM § 839 [C] BGB Nr. 5 und BGHZ 31, 388, 394) [BGH 21.12.1959 - III ZR 138/58].
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